GmbH-Schnelllöschung.de
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Herzlich willkommen bei GmbH-Schnelllöschung.de.

Hier zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihre GmbH bzw. UG innerhalb von ca. 5 Wochen in einem rechtssicheren und von uns seit 2012 gut 500 mal angewandten Verfahren löschen lassen können – und dabei auch noch Tausende von Euro sparen!

Der ‘herkömmliche’ Weg, eine GmbH zu löschen, ist lang und steinig: Zunächst muss bei einem Notar die Auflösung der GmbH beschlossen, der Liquidator berufen und die Auflösung beim Handelsregister angemeldet sowie die Liquidationseröffnungsbilanz erstellt werden. Zum regulären Geschäftsjahresende, meist der 31. Dezember, wird zusätzlich die normale Jahresbilanz gefertigt, und frühestens nach Ablauf von 12 Monaten (Sperrjahr) die Liquidationsschlussbilanz erstellt. Alle drei Bilanzen müssen beim Unternehmensregister eingereicht werden und erst dann kann bei einem weiteren Notartermin die endgültige Löschung der GmbH beim Handelsregister angemeldet werden. Bis zur Löschung der GmbH vergehen damit oft 18 Monate und mehr, die in dieser Zeit auflaufende Aufwand für Steuerberater (Buchführung, drei Jahresabschlüsse, Körperschaft-, Gewerbesteuer-, Umsatzsteuererklärungen), Bundesanzeiger, IHK, Berufsgenosssenschaft etc. summieren sich schnell auf über 10.000 €.

Dabei geht es auch sehr viel schneller: Mit dem von uns entwickelten Verfahren – wir nennen es die „kalte grenzüberschreitende Verschmelzung“ – wird die GmbH auf eine amerikanische LLC mit Sitz in Wyoming verschmolzen, die ihrerseits wiederum innerhalb von ca. 14 Tagen gebührenfrei gelöscht werden kann. Die Kosten des Verfahrens betragen 2.120 € zzgl. 19 % MwSt. plus Notar- und Handelsregistergebühren. Alles was Sie tun müssen ist eine Schlussbilanz zu erstellen und zwei Notartermine wahrzunehmen.

WICHTIG: Das Verfahren darf nur angewandt werden, wenn jede der folgenden Fragen zu verneinen ist:
  • Ist die GmbH bilanziell überschuldet?
  • Ist die GmbH zahlungsunfähig?
  • Ist die GmbH drohend zahlungsunfähig?
  • Ist ein Gerichtsverfahren gegen die GmbH anhängig?
  • Könnten Gläubiger durch die Umwandlung in eine LLC benachteiligt werden?

Können Sie alle Fragen mit „NEIN“ beantworten, dann kann es losgehen!

Weitere Informationen zur LLC finden Sie durch Klick auf das Logo: Limited24

Im Folgenden stellen wir Ihnen das Verfahren Schritt für Schritt vor:

LLC / GmbH
SCHRITT 1: Gründung von zwei LLCs

Sie beauftragen uns mit der Gründung von zwei LLCs und der Beschaffung der beglaubigten Unterlagen, die der Notar benötigt. Bitte wählen Sie hierzu im Limited24-Bestellformular das D-Paket für jeweils 1.060 EUR; im Kommentarfeld tragen Sie bitte ein: „Schnelllöschung“, Sie brauchen das Formular dann kein zweites Mal auszufüllen. Anschließend übersenden wir Ihnen den Gründungsfragebogen, den Sie bitte für jede LLC gesondert ausfüllen. Das Bestellformular finden Sie hier: https://limited24.de/index.php/us-limited/ueberblick.html

TIPP: Gesellschafter, prozentuale Beteiligungshöhe und Geschäftsführer (bei der LLC „Manager“ genannt) bei den LLCs bitte genau wie bei der zu löschenden GmbH angeben. Es dürfen keine fremden Dritten beteiligt sein! Die Firmennamen können Sie an den der GmbH anlehnen, grundsätzlich aber frei wählen.

Die LLCs sind dann schnell gegründet und nach circa 2-3 Wochen erhalten Sie die beglaubigten Vertretungsnachweise.

Schritt 2: Anmeldung der LLC & Co. KG

Nun nehmen Sie den ersten Notartermin wahr, bei dem sie eine LLC und Co. KG zum Handelsregister anmelden. Gesellschafter (persönlich haftender Gesellschafter und Kommanditist) werden die beiden LLCs. Die Kommanditeinlage können Sie mit 1 Euro angeben, als Geschäftsadresse können Sie die der zu löschenden GmbH angeben.

Eine Vorlage Im Word-Format für
  • Ihr diesbezügliches Anschreiben an den Notar und

  • den Schriftsatz, der vor dem Notar zu unterzeichnen ist (Handelsregisteranmeldung),

erhalten Sie zusammen mit Ihren Gründungsurkunden.

Schritt 3: Verschmelzung und Löschung der GmbH

Sobald die LLC & Co. KG beim Handelsregister eingetragen ist (das dauert meist um die zwei Wochen) kann der zweite Notartermin stattfinden. Hier benötigen Sie eine Verschmelzungsbilanz, deren frühestmöglicher Stichtag der Tag der Handelsregistereintragung der LLC & Co. KG ist. Im Termin beurkundet wird die Abtretung Ihrer GmbH-Geschäftsanteile an die LLC & Co. KG sowie direkt im Anschluss der Verschmelzungsvertrag zwischen GmbH auf die LLC und Co. KG und die entsprechenden Handelsregisteranmeldungen.

TIPP: Der Verschmelzungsstichtag, also der Tag, an dem die Rechtswirkungen der Verschmelzung eintreten, ist der auf den Bilanzstichtag folgende Kalendertag. Wenn die LLC & Co. KG das Geschäft nicht fortführen soll, ist die Verschmelzungsbilanz somit zugleich die GmbH-Schlussbilanz. Es ist dann ratsam, zuvor die Gesellschaft zu liquidieren, also – soweit möglich – alle Forderungen, Verbindlichkeiten und Rückstellungen auszubuchen. Halten Sie sich hierbei am besten vor Augen, dass nach dem Bilanzstichtag idealerweise keine buchungspflichtigen Geschäftsvorfälle mehr anfallen sollten, weil dann ja die LLC & Co. KG als Rechtsnachfolgerin wiederum beim Finanzamt angemeldet werden müsste. Dieser Aufwand kann vermieden werden; verbliebene Forderungen können bspw. an den Gesellschafter abgetreten und auf diese Weise ausgebucht werden. Steuerrückstellungen können auch vor Erhalt des Steuerbescheids aufgelöst werden, indem eine entsprechende Steuervorauszahlung an das Finanzamt erfolgt.

Nach der Beurkundung reicht der Notar die Schriftsätze beim Handelsregister ein. In der Folge wird die Verschmelzung bei Registerblättern der GmbH und der LLC & Co. KG eingetragen, und einige Tage darauf erfolgt die Löschung der GmbH aus dem Register.

Eine Vorlage Im Word-Format für

  • Ihr diesbezügliches Anschreiben an den Notar und

  • die Schriftsätze, die vor dem Notar zu unterzeichnen sind (Geschäftsanteilsabtretung, Verschmelzungsvertrag, Handelsregisteranmeldungen),

erhalten Sie ebenfalls zusammen mit Ihren Gründungsurkunden.

Mit Wirkung zum Verschmelzungsstichtag ist die LLC & Co. KG Gesamtrechtsnachfolgerin der GmbH geworden. Alle Aktiva und Passiva sind auf die LLC & Co. KG übergegangen. Wie geht es nun weiter? Frühestens 6 Monate nach Eintragung der Verschmelzung können die LLCs aus dem Firmenregister von Wyoming gelöscht werden. Hierfür genügt ein kurzes E-Mail an uns, Kosten fallen für Sie keine an. Mit Löschung der LLCs endet automatisch auch die LLC & Co. KG. Deren deutscher Handelsregistereintrag ist damit unrichtig geworden, und das Registergericht muss, dem Grundsatz der Registerwahrheit folgend, die LLC & Co. KG aus dem Register löschen, ohne dass Gebühren anfallen. Hierzu genügt ein Schreiben an das Registergericht mit einem Löschungsnachweis für die LLCs; ein Notar ist hierfür nicht erforderlich.

WICHTIG: Das oben beschriebene Verfahren darf nur angewandt werden, wenn für die zu löschende GmbH keine Insolvenzantragspflicht besteht, keine Gerichtsverfahren anhängig sind und keine Gläubiger benachteiligt werden. Im Zweifel ziehen Sie bitte vor Auftragserteilung einen Rechtsanwalt hinzu!